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Häufige Fragen

Ihr Hausarzt stellt Ihnen ein Rezept für das gewünschte Hilfsmittel aus, auf dem die Diagnose sowie die medizinische Notwendigkeit für den Einsatz des Hilfsmittels genau beschrieben ist. Notwendige Sonderausstattungsmerkmale müssen im Rezept genannt werden. Mit dem Rezept beantragen wir für Sie das Hilfsmittel bei Ihrer Krankenversicherung.

Wir helfen Ihnen gern bei den Anträgen, damit Sie von vornherein genau das richtige Hilfsmittel erhalten.

Ein Hilfsmittel wird in der Regel von der Krankenkasse bewilligt, wenn es im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkasse mit der Hilfsmittelnummer gelistet ist. Die Krankenkasse zahlen für Hilfsmittel einen bestimmten Festpreis. Die Versicherten müssen das Hilfsmittel von einem Vertragspartner der Krankenkasse erhalten.

Der RehaBund kann Sie im Rahmen der Kassenversorgung beraten bei höherwertigen Hilfsmittel ist eine Mehrkostenbeteiligung möglich.

Entweden Sie schicken uns Ihre Verordnung ganz klassisch mit der Post oder Sie wählen den elektronischen Weg.

Der Rehabund ist kein Online-Händler. Wir setzen auf persönliche Beratung. Es gibt eine riesige Zahl an verschiedenen Hilfsmittel. Welches am besten für Sie geeignet ist, finden wir in einer persönlichen Beratung heraus. Und darüber hinaus passen wir das geeignete Modell individuell an.